Alle wichtigen Informationen zur Sperrfrist beim Führerscheinentzug
Neubeantragung des Führerscheins nach einem vorgeschriebenen Zeitraum.
Jeder Führerscheinentzug geht mit einer Sperre einher. Gründe für den Führerscheinentzug können unter anderem Alkohol ab einem Wert von 1,6 Promille und Drogen am Steuer, illegale Autorennen, acht Punkte in Flensburg sowie aggressives Verhalten im Straßenverkehr sein. Im Folgenden gehen wir auf alle wichtigen Details zur Sperrfrist ein.
Definition und Wissenswertes zur Sperrfrist bei Führerscheinentzug
Kommt es zum Entzug des Führerscheins, kann dieser erst nach der Sperrfrist neu beantragt werden. Diese vom Gericht verhängte Sanktion beträgt je nach Art des Vergehens zwischen sechs Monaten und fünf Jahren und bedeutet, dass die Fahrerlaubnis für diesen Zeitraum eingezogen wird. Nach Ablauf der Sperrfrist wird der Führerschein nicht automatisch wieder ausgehändigt, sondern muss komplett neu beantragt werden. Liegen besonders schwerwiegende Vergehen im Straßenverkehr vor, kann es sogar zu einem lebenslangen Führerscheinentzug kommen.
In diesem Punkt unterscheidet sich der Führerscheinentzug von dem Fahrverbot, nach dessen Ablauf der Besitzer den Führerschein wieder ausgehändigt bekommt.
Verkürzung der Sperrfrist für den Führerschein
Der Verlust des Führerscheins ist für viele Fahrer eine enorme Einschränkung im privaten und beruflichen Alltag. Daher fragen sich Betroffene oft, ob sich die Sperrfrist verkürzen lässt. Nur ein Gericht ist berechtigt, die Entscheidung über eine Verkürzung der Sperrfrist zu treffen. Generell ist es nur in seltenen Fällen möglich, eine Verkürzung zu erreichen, insbesondere bei Alkohol oder Drogen am Steuer gibt es so gut wie keinen Spielraum. Begünstigend kann die Teilnahme an einer Nachschulung beziehungsweise an einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) sein. Persönliche und berufliche Umstände führen nicht zu einer Verkürzung der Sperrfrist. Um mehr als drei Monate wird die Sperrfrist in der Regel nicht reduziert. Eine realistische Einschätzung der Erfolgsaussichten gibt ein Rechtsanwalt für Verkehrsrecht.
Häufig gestellte Fragen zur Sperrfrist bei Führerscheinentzug
Im Zusammenhang mit der Sperrfrist tauchen viele Unsicherheiten auf, wie zum Beispiel:
Wie lange dauert die Sperrfrist?
Zwischen sechs Monaten und fünf Jahren kann die Sperrfrist betragen.
Ab wann gilt die Sperrfrist?
Beginn der Sperrfrist ist der Tag, an dem das Gericht den tatsächlichen Sachverhalt zum letzten Mal prüfen konnte. Sollte es zu einem Verfahren vor dem Amtsgericht kommen, ist dieser Termin verbindlich.
Was ist zu tun, wenn die Sperrfrist abgelaufen ist?
Nach Ablauf der Frist muss der Führerschein bei der Führerscheinstelle neu beantragt werden.
Wie lang ist die Sperrfrist bei Fahren unter Alkoholeinfluss?
Je nach Promillewert beträgt die Sperrfrist bei Fahren unter Alkoholeinfluss zwischen sechs Monaten und fünf Jahren.
Lässt sich die Sperrzeit verkürzen?
Weil die Vergehen, die einen Führerscheinentzug zur Folge haben, schwerwiegend sind, ist eine Verkürzung nur in sehr seltenen Situationen möglich. Lediglich durch eine Nachschulung oder Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) kommt es in wenigen Fällen zu einer Verkürzung der Sperrzeit um wenige Monate.